Hygienekonzept der Tanzschule

Hygienekonzept der Tanzschule „SalsaMara“

Stand: 12.01.2022
1. Persönliche Sicherheit und generelle Hygiene
2. Testpflicht (3G Regelung)
3. Mund-Nasen-Bedeckung
4. Lüftungskonzept
5. Reinigungskonzept & Nutzungskonzept
6. Wegführung
7. Meldepflicht

1. PERSÖNLICHE SICHERHEIT UND GENERELLE HYGIENE:

Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) bleiben Sie bitte auf jeden Fall
zu Hause oder suchen Sie Ihren Arzt auf.
Sollten Sie während des Aufenthaltes in der Tanzschule Symptome entwickeln, wie beispielsweise
Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben Sie umgehend das Personal zu informieren und den
Tanzsaal zu verlassen.

Bitte verzichten Sie auf Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln.
Wir bitten Sie insbesondere beim Betreten und Verlassen der Tanzschule darauf zu achten, dass
keine Gruppenbildungen entstehen und der Abstand jederzeit gewahrt bleibt.
Während des laufenden Unterrichts muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen
Personen eingehalten werden.
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss
auch im Rahmen von Übungsabenden ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden.
Der feste Tanzpartner ist von dieser Regelung ausgenommen.
Diese und die folgenden Regelungen gelten sowohl an den Kurstagen als auch an den
Übungsabenden.
An den Übungsabenden werden keine Speisen und alkoholischen Getränke angeboten. Es werden
lediglich nichtalkoholische Erfrischungsgetränke in verschlossenen Flaschen angeboten.

2. TESTPFLICHT (3G Regelung)

Im Rahmen der 3G Plus-Regelung ist der Zutritt zur Tanzschule ausschließlich genesenen,
 geimpften aktuellen Test nicht älter 24 Stunden erlaubt.

Zulässige Tests sind negative PCR-Tests (maximal 48 Stunden) oder negative Vor-Ort(PoC)-
Antigentests (maximal 24 Stunden).

Im Falle eines Testvorganges vor Ort wird auf ausreichend Abstand zu anderen Personen und die
Einhaltung aktueller Hygieneregelungen geachtet.

Die entsprechenden Dokumente aller Personen werden beim Betreten der Tanzschule durch das
Personal überprüft. Die Kontaktdaten zur Nachverfolgung werden über die Luca-App oder in
schriftlicher Form erfasst und datenschutzkonform aufbewahrt.

3. MASKENPFLICHT

In den Räumlichkeiten der Tanzschule herrscht die Pflicht zum korrekten Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung, deren Schutzstandard mindestens dem einer
FFP2-Maske oder gleichwertigem (z. B. KN95) entsprechen muss.
Dies gilt insbesondere beim Betreten und beim Verlassen der Tanzschule sowie beim Benutzen der
Sanitäranlagen und der Garderobe.
Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand zu
anderen Paaren nicht erforderlich.
Seit Mittwoch den, 12.01.2022 gilt in Baden-Württemberg das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht, bitte dran denken für den Übungsabend.

4. LÜFTUNGSKONZEPT

Während der laufenden Unterrichtszeiten und an Übungsabenden erfolgt ein regelmäßiges Lüften
(Stoßlüften / Querlüften) durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten.
In den Sanitärräumen wird eine raumlufttechnische Anlage für den effektiven Austausch mit
frischer Luft genutzt.

5. REINIGUNGS- UND NUTZUNGSKONZEPT

In der Tanzschule erfolgt eine kontinuierliche Reinigung aller Oberflächen.
Folgende Areale werden besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich
mehrfach gereinigt:
o Türklinken und Griffe sowie Fenstergriffe
o Treppen- und Handläufe,
o Lichtschalter,
o Tische, Stühle, Telefone
o alle weiteren Griffbereiche, wie beispielsweise Computermäuse und Tastaturen.
In allen Toilettenräumen werden Flüssigseifenspender bereitgestellt und diese regelmäßig
aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter sind vorhanden.

Damit sich nicht zu viele Gäste gleichzeitig in den Sanitärräumen aufhalten, dürfen immer nur
maximal zwei Personen gleichzeitig den Sanitärraum betreten.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden ebenfalls arbeitstäglich
mehrfach gereinigt.

6. WEGEFÜHRUNG

Die Teilnehmer werden dazu aufgefordert, auf den Gehwegen vor der Tanzschule auf 1,50 m
Abstand zu achten und eine Gruppenbildung zu vermeiden.

7. MELDEPFLICHT

Um eine Nachverfolgbarkeit von potenziellen Infektionen zu gewährleisten, werden
die Anwesenheitslisten sorgfältig und vollständig geführt. Diese werden entsprechend der
gesetzlichen Vorgaben für 4 Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.